Aktuelles
110 Jahre Kaninchenzuchtverein B2 München-Aubing
Der Kaninchenzuchtverein B2 München-Aubing e.V. feiert vom 1. bis 3. Juli 2022 sein 110-jähriges Bestehen und lädt zu diversen Veranstaltungen auf sein Vereinsgelände in Aubing-Ost ein. Nähere Informationen dazu folgen.
Der ESV Neuaubing holt heuer sein 100-jähriges Jubiläum nach
Der ESV Neuaubing musste wegen der Pandemie sein großes Jubiläum zum 100-jährigen Bestehen in diesem Jahr absagen und plant jetzt, es in diesem Jahr nachzuholen. Folgende Termine sollte man sich jetzt bereits vormerken: Samstag, 16. Juli 2022, Festabend, und Sonntag, 17. Juli 2022, großer Tag der Offenen Tür.
Vereinsleben in der Corona-Krise
Die Versammlungsbeschränken beeinträchtigen auch unser normales Vorstandsleben und werfen juristische Fragen zu anderen Formen der Zusammenarbeit im Vorstand und für Mitgliederversammlungen auf. Nachfolgend empfehlen wir Ihnen einen Blick in diese Links, wenn Sie daran denken, z.B. Vorstandssitzungen über online-Schaltungen (z.B. mit der Software Zoom, kostenlos erhältlich für Windows und Mac) abzuhalten:
Sonderregelungen der Bundesregierung (Handreichung von Campbell Hörmann)
Rechtslage zur Absage von Veranstaltungen aufgrund der Corona Krise
Bitte beachten Sie folgende Aktualisierungen:
Die Sonderregelungen für Vereine sind durch die „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)“ vom 20.10.2020 bis zu 31.12.2021 verlängert worden.Die Verordnung ist am 28.10.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2020, 2258). Sie ist somit zum 29.10.2020 in Kraft getreten.
Arbeitshilfen des Kulturreferats
Das Kulturreferat hat Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt, die Sie bei den Herausforderungen durch die Pandemie und der Wiederaufnahme Ihres Veranstaltungsbetriebs unterstützen sollen. Grundlage dafür waren Ihre Fragen, die wir an die Experten der Fachauskunftsbasis weitergeleitet haben. Die PDFs stellen eine externe fachliche Einschätzung dar, sie sollen Ihnen als Arbeitshilfen ebenso wie die Formulierungsvorschläge als Muster dienen.
Wir werden die Informationen, Dokumente und Links aktuell halten und bitten Sie, die veröffentlichten Arbeitshilfen nicht an externe Dritte weiterzugeben.
Die 6. BayIfSMV von letzter Woche hat den Einrichtungen und Trägern der Stadtteilkultur dezidierte Handlungsmöglichkeiten für Inbetriebnahmen eröffnet. Sicher wird auch diese Verordnung ergänzt und überarbeitet werden. Den jeweils aktuellen Stand der Verordnungen und Allgemeinverfügungen finden Sie auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung bzw. ihrer Ministerien.
Das erste, verbindliche Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen und Proben des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 15.06.2020 schicke ich Ihnen als Anlage mit. Unter dem Titel "Corona-Pandemie: Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben" finden sie es auf der Website des Wissenschaftsministeriums. Es ist dort eingestellt in der Rubrik "FAQs zur Wiederaufnahme des Theater-, Konzert und weiteren kulturellen Veranstaltungsbetriebs". Bitte achten Sie auch hier auf etwaige Aktualisierungen.
In diesem Zusammenhang darf ich Sie noch auf das sehr detaillierte Hygienekonzept des HochX aufmerksam machen, das z.B. auch Regelungen zu Bühnen- und Probenbetrieb, Backstagebereich und Künstlergarderoben enthält.
Herr RA Czirnich erstellt derzeit eine weitere Arbeitshilfe mit Hinweisen zu Haftungsfragen, die sich für Veranstalter und Betreiber aus den Hygienekonzepten und deren verbindlicher Umsetzung ergeben. Sie wird zugeschickt, sobald sie vorliegt.
Details können aus folgenden Dokumenten abgerufen werden:
Rahmenkonzept Hygiene kulturelle Veranstaltungen
Arbeitshilfe Mitgliederversammlungen
Pressemitteilung Bayerische Staatskanzlei
Das Ensemble ehemaliger Dorfkern Aubing ist Städtebau-Sanierungsgebiet
Mit seinem Beschluss vom 7. November 2018 hat der Münchner Stadtrat das bestehende Sanierungsgebiet Neuaubing-Westkreuz um das Ensemblegebiet des ehemaligen Dorfkerns Aubing erweitert. Damit ist zunächst für vier Jahre sichergestellt, dass finanzielle Mittel von Bund, Land und Stadt u.a. für die Verschönerung des Ortsbilds und Maßnahmen im Ensemblebereich zu seiner Stärkung zur Verfügung stehen werden. Öffentliche Hand und Privateigentümer sind jetzt gefordert.
Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema sind hier abrufbar.
Datenschutz im Verein und die neue Datenschutz-Grundverordnung
Wie in der Frühjahrsversammlung der ARGE angesprochen, ist es für alle Vereinsvorstände ratsam, sich mit der ab 25. Mai 2018 gültigen neuen Datenschutz-Grundverordnung zu beschäftigen und sie im Verein umzusetzen. Zur Information kann folgende Quelle dienen:
Vereinsknowhow.de Vereinsinfobrief Nr. 340
Handreichungen des Bayerischen Landesamts für Datenschutz
Muster für den ersten Überblick
Der ehemalige Dorfkern Aubings bleibt ensemblegeschützt
Der Landesdenkmalrat hat in seiner Vollversammlung am 24. November 2017 beschlossen, den seit 2012 fraglichen Ensembleschutz des ehemaligen Dorfkerns von Aubing uneingeschränkt bestehen zu lassen. Das Ensemblegebiet wurde nach der positiven Untersuchung durch das Landesamt für Denkmalpflege sogar geringfügig erweitert. Berichten zufolge wurde dabei das langjährige Engagement des Fördervereins 1000 Jahre Urkunde Aubing für den Denkmalschutz gewürdigt.
Broschüre "Bauen in Aubing" in dritter Auflage erhältlich
Die Broschüre hat sich zum Ziel gesetzt, mit Empfehlungen für eine Bauweise zu werben, die das Ensemble des Dorfs nicht weiter beschädigt, sondern stärkt, und die die Aubinger motivieren möchte, den Ensemblecharakter zu erhalten. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Kurzübersicht.
Die Broschüre in der dritten, ergänzten Auflage ist über diesen Link auch online abrufbar (Dateigröße 1,6 MB, pdf-Datei). Außerdem ist sie beim Vorstand des Fördervereins 1000 Jahre Urkunde Aubing e.V. erhältlich und wird in Kürze auch bei der der Genossenschaftsbank Bergsonstraße zum Mitnehmen aufliegen.